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1. Abschluß des Reisevertrages
2. Bezahlung
3. Leistungen, Preise
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer, Umbuchung, Ersatzperson
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
7. Gewährleistungen
8. Haftung, Verjährung
9. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
10. Versicherungen
11. Insolvenzversicherung
12. Allgemeine Bestimmungen
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1. Abschluß des Reisevertrages
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Ihre Reise können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich
buchen. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den
Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Reiseanmeldung kann durch den Anmelder auch für
alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer erfolgen.
Der Anmelder steht für die Vertragsverpflichtungen
aller Reiseteilnehmer bei ausdrücklicher Erklärung
wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung
bei uns zustande. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung/
Rechnung vom Inhalt der Anmeldung
ab, liegt dennoch ein neues Angebot unsererseits vor,
kommt ein Reisevertrag auf der Grundlage des neuen
Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen
die Annahme erneut bestätigen.
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2. Bezahlung
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Die ausgewiesenen Reisepreise gelten pro Person.
Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 10 %
des Gesamtpreises zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens
4 Wochen vor Reiseantritt zu bezahlen. Der Reisepreis
kann bei der Anmeldung in voller Höhe bezahlt
werden, muß jedoch bei kurzfristiger Anmeldung sofort
in einem Betrag beglichen werden. Erst nach Zahlungseingang
des Gesamtbetrages des Reisepreises erhalten
Sie von uns die endgültigen Reiseunterlagen (Teilnehmerausweis).
Falls durch uns die Anmeldung nicht bestätigt werden
kann, erhalten Sie die Anzahlung bzw. den vollständigen
Reisepreis umgehend zurück.
Zahlungsverzug berechtigt uns zum Vertragsrücktritt
und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der
entsprechenden Stornogebühren.
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3. Leistungen, Preise
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Für den Umfang der vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich
die Leistungsbeschreibungen unseres Reisekataloges.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen und des Gesamtpreises verändern,
bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Nicht eingeschlossen in den Reisepreis sind:
- die vom jeweiligen Land berechneten Visagebühren bzw. sonstige Gebühren;
- Versicherungsprämien für eigene zusätzliche Reiseversicherungen;
- zusätzliche Angebote der ortsansässigen Reiseveranstalter,
wie Rundfahrten, Ausflüge usw., die vor Ort gebucht werden können.
Die Preise gelten für die in unserem Reisekatalog aufgeführten
Leistungen und werden mit der Reisebestätigung/Rechnung als verbindliche
Preis der gebuchten Reise anerkannt.
Die Mitnahme von Kindern ist unter Beachtung der konkreten
Reise- und Beförderungsbedingungen möglich. Kinder unter 2 Jahren werden unentgeltlich befördert,
wenn kein Anspruch auf einen Sitzplatz gestellt wird.
Kosten am Reiseziel für Unterkunft, Verpflegung usw. für
Kinder unter 2 Jahren sind vor Ort direkt zu bezahlen.
Tiere dürfen bei Reisen laut Reisekatalog nicht mitgenommen werden.
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4. Leistungs- und Preisänderungen
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Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt.
Von wesentlichen Leistungsänderungen werden Sie, soweit
möglich, unverzüglich von uns in Kenntnis gesetzt.
In diesen Fällen ermöglichen wir Ihnen eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt.
Aus wichtigen Gründen sind wir berechtigt, z. B. die
Streckenführung, Fahrpläne und Termine abzuändern.
Unsere Kalkulation basiert unter anderem auf dem mit
den Leistungsträgern vor Drucklegung des Kataloges
abgeschlossenen Verträgen. Sollten sich nachträglich Veränderungen
der behördlich festgelegten oder genehmigten
Beförderungstarife, der Steuern, der Treibstoffe oder
öffentlichen Abgaben ergeben, sind wir zu einer auch
nachträglichen Anpassung unserer Preise berechtigt. Dasselbe
gilt für den Fall, daß wir gezwungen sind, unseren
Leistungsträgern Zugeständnisse zu machen und wenn
zwischen Zugang unserer Reisebestätigung/ Rechnung
bei Ihnen und dem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
Sollten diese Zugeständnisse an die Leistungsträger eine
Preiserhöhung von mehr als 10 % des von uns bestätigten
Reisepreises erforderlich machen, sind Sie innerhalb von
10 Tagen (Posteingangsstempel entscheidet) zum gebührenfreien
Rücktritt von der Reise berechtigt.
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5. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer, Umbuchung, Ersatzperson
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Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen
dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die
getroffenen Reisevorbereitungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Der angemessene Ersatz wird je angemeldeten Teilnehmer wie folgt pauschaliert:
- bis 22 Tage vor Reisebeginn 10 % des Gesamtpreises
- ab 21. bis 7. Tag vor Reisebeginn 25 % des Gesamtpreises
- ab 6. Tag vor Reisebeginn 50 % des Gesamtpreises
mindestens jedoch in Höhe der Stornierungskosten der
Leistungsträger zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von
20,00 Euro. Bei Nichtantritt der Reise werden 100 % des Gesamtpreises pro Person zur Zahlung fällig.
Sind bei Festspielreisen/Musicalreisen im Reisepreis Leistungen eingeschlossen, die wir beim Leistungsträger
nicht stornieren können (z. B. keine Rückgabe von Theaterkarten und Konzertkarten), müssen wir Ihnen diese in
voller Höhe in Rechnung stellen.
Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
Nehmen Sie nach Buchung der Reise Änderungen z. B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder der
Unterkunft vor, so sind wir berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt zu verlangen. Dieses beträgt bis 22 Tage vor
Reiseantritt 10,50 Euro je Reiseteilnehmer. Spätere Änderungen müssen wir Ihnen wie einen Rücktritt mit nachfolgender
Neuanmeldung berechnen.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers,
sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von
10,50 Euro zu verlangen. Wir können dem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers widersprechen,
wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen.
Für Schiffs- und Flugreisen, die in unserem Reiseprogramm enthalten sind, gelten unsere o. g. Rücktrittsbedingungen
nicht. Hier treten die Reise- und Rücktrittsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter in Kraft, die wir Ihnen bei
Buchung aushändigen.
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6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
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Wird die von uns festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise
bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück.
Wird die Reise infolge nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich beschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können wir den Vertrag kündigen, bei Rückzahlung des bezahlten Reisepreises.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten
gekündigt werden, bei Sicherung Ihrer Rückbeförderung. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseteilnehmer
für noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung
von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen.
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7. Gewährleistung
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Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener
Zeit Abhilfe verlangen. Beruht die Nichterbringung oder die nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung
auf einem Umstand, der nach Vertragsabschluß eingetreten und von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt worden ist, sind wir berechtigt, durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung
Abhilfe zu schaffen.
Sollten wir auf Ihr Abhilfeverlangen die Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen können, errechnet
sich ein eventueller Minderungsanspruch aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und erhaltenen Reiseleistungen.
Sollte durch Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistungen die Durchführung
Ihrer Reise erheblich beeinträchtigt werden, können Sie durch schriftliche Erklärung den Reisevertrag kündigen.
Wird der Vertrag wirksam gekündigt, behalten Sie den Anspruch auf Rückführung und schulden uns den auf
die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
Sollten wir die uns obliegenden Pflichten aus dem Reisevertrag schuldhaft verletzen, sind wir verpflichtet, Ihnen
den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
Sollten Sie Beanstandungen haben, für die wir einstehen können, so wenden Sie sich sofort an die Reiseleitung/ Busfahrer.
Können Ihre Beanstandungen auch von Reiseleitung/Busfahrer nicht hinreichend behoben werden, sollten Sie
zusammen mit Reiseleitung/Busfahrer die für eine Geltendmachung von Ansprüchen grundsätzlich geforderte
Niederschrift über die Beanstandung abfassen. Die Niederschrift wird zur Entscheidung von Reiseleitung/
Busfahrer an uns weitergeleitet. Irgendwelche Ansprüche können von der Reiseleitung/Busfahrer nicht anerkannt werden.
Sollte jedoch die Niederschrift ohne Ihr Verschulden nicht ausgestellt worden sein, muß Ihre eventuelle Mängelanzeige
oder Anspruchstellung innerhalb eines Monats nach der vereinbarten Rückkehr schriftlich bei uns vorliegen, sonst verfallen Ihre Ansprüche.
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8. Haftung, Verjährung
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Wir haften als Reiseveranstalter für:
- die gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der Reisen;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend den
Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes und -ortes;
- ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person nach dem am Ort der Leistungserbringung
geltenden Vorschriften.
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden,
haften wir nicht. Flugreisen, Schiffsreisen und Leistungen an Bord sind in jedem Falle Fremdleistungen. Beachten
Sie auch, daß derartige Veranstaltungen teilweisen Beschränkungen unterliegen.
Unsere Haftung ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des
Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen
oder beschränkt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen verjähren
6 Monate, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung 3 Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.
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9. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
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Zusammen mit Ihrer Reisebestätigung/Rechnung übergeben wir Ihnen ausführliche Informationen für alle bei
Ihrer Reise notwendigen Formalitäten. Beachten Sie diese sorgfältig, denn Sie sind für die Einhaltung dieser
Bestimmungen selbst verantwortlich. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdenpasses, müssen Sie oft andere
Bestimmungen beachten. Erfragen Sie diese beim zuständigen Konsulat.
Alle Auskünfte erteilen wir nach bestem Wissen, eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.
Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder Ihrerseits nicht eingehalten werden und Sie deshalb an der Reise
verhindert sein oder sollte ein Visum nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden, müssen wir auch dies als
kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
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10. Versicherungen
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Für Ihre Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines
Versicherungspaketes, bestehend aus Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflicht-Versicherung.
Diese Versicherung können Sie über uns mit der Europäischen Reiseversicherung AG abschließen.
Im Versicherungsfall ist der Versicherte verpflichtet, die Versicherungsgesellschaft anzusprechen und die
Buchungsstelle zu benachrichtigen.
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11. Insolvenzversicherung
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Wir als Reiseveranstalter sind ab 1. 11. 1994 gesetzlich verpflichtet, die gezahlten Reisepreise zu versichern.
Ihren persönlichen Versicherungsschein erhalten Sie zusammen mit Ihren Reiseunterlagen von uns oder Ihrem
Reisebüro ausgehändigt.
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12. Allgemeine Bestimmungen
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Alle Angaben in diesem Reisekatalog werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
Einzelheiten dieses Reisekataloges entsprechen dem Stand bei der Drucklegung.
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von uns bestätigt worden sind.
Mit der Veröffentlichung dieses Reisekataloges verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende
Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter Reiseservice Schwerin GmbH nur an dessen Sitz in Schwerin verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters Reiseservice Schwerin GmbH gegenüber dem Reisenden ist der Wohnsitz des
Reisenden maßgebend.
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